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Infektionsschutz am Arbeitsplatz: DRV fordert Freiraum für Unternehmen und Beschäftigte

20. Oktober 2020

Im Rahmen einer Änderung von Arbeitsschutzverordnungen fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von den Unternehmen einen besseren Schutz der Beschäftigten vor biologischen Gefahrenlagen, unter anderem epidemisch verlaufenden Erkrankungen wie Covid19. Dazu sollen Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen erstellen und alle Beschäftigten bei jeder Aktualisierung unterweisen.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau Ernte
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„Wir befürchten, dass ein solch bürokratischer Aufwand den so wichtigen Schutz der Beschäftigten eher behindern als fördern wird“, erläutert Dr. Michael Reininger, Experte für Gefahrstoffe und Arbeitsschutz im Deutschen Raiffeisenverband (DRV). Deshalb fordert der DRV im Rahmen seiner Stellungnahme ans BMAS, diese geplante Regelung komplett zu streichen.

Das Infektionsgeschehen während der aktuellen Covid19-Pandemie zeige deutlich, dass bisher nur ein geringer Anteil an Übertragungen am Arbeitsplatz stattgefunden habe. Reininger: „Der Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität. Indem wir Menschen schützen, bewahren wir auch die Stärke des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Nur mehr Bürokratie zu installieren, hilft niemandem. Einzig, indem Betrieben und ihren Beschäftigten ein gewisser Grad an Eigenverantwortung zugebilligt wird, können deren individuelle Voraussetzungen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt und optimale Vorsorge getroffen werden.“

Quelle: Deutscher Raiffeisenverband

Veröffentlichungsdatum: 20.10.2020

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