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Bundeskartellamt hat Bedenken bei Erwerb von Real-Standorten durch Kaufland

18. November 2020

Das Bundeskartellamt prüft derzeit das Vorhaben von Kaufland, bis zu 101 Real-Standorte von der SCP Retail S.àr.l. zu erwerben. Die Behörde hat am 16. November den beteiligten Unternehmen seine vorläufige Bewertung übermittelt.

Foto © Real
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Danach sieht das Bundeskartellamt verschiedene wettbewerbliche Probleme, ist aber mit den Unternehmen in Verhandlungen über mögliche Lösungen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung hat sich bis zum 30. Dezember 2020 verlängert.

Kaufland ist Teil der Schwarz-Gruppe, zu der auch die Lebensmitteleinzelhandelskette Lidl gehört. Die Schwarz-Gruppe ist mit einem Umsatz von etwa 113,3 Mrd. Euro europaweit der mit Abstand größte Lebensmitteleinzelhändler. SCP, die von dem russischen Investmentunternehmen Sistema kontrolliert wird, hat die gesamten Real-Standorte von der Metro erworben; dieses Vorhaben war von der Europäischen Kommission freigegeben worden.

In Fusionskontrollverfahren im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sind stets die wettbewerblichen Auswirkungen eines Vorhabens sowohl auf die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch auf die Lebensmittelhersteller und Lieferanten sowie gegenüber konkurrierenden Handelsunternehmen zu bewerten.

Auf der Absatzseite analysiert das Bundeskartellamt die Wettbewerbsverhältnisse beim Verkauf von Lebensmitteln an die Verbraucherinnen und Verbraucher in den tatsächlichen regionalen Einzugsgebieten der 101 Real-Standorte. Das Bundeskartellamt sieht nach vorläufiger Einschätzung und eingehender Analyse eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs in neun regionalen Absatzmärkten durch den Zuerwerb der dortigen Real-Standorte durch die Schwarz-Gruppe.

Auf der Beschaffungsseite hat das Bundeskartellamt für 17 verschiedene Produktgruppen den Einkauf von Lebensmitteln durch Händler bei Lebensmittelherstellern und Lieferanten analysiert. Mit Blick auf die vertikale Beziehung zu Lieferanten und das horizontale Verhältnis zu Wettbewerbern im Lebensmitteleinzelhandel hat das Bundeskartellamt nach vorläufiger Ansicht ebenfalls wettbewerbliche Bedenken gegen das Vorhaben. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Stellung von mittelständischen Händlern und ihrer Beteiligung an der Veräußerung der Real Standorte zu.

Kaufland und SCP haben dem Bundeskartellamt am 6. November 2020 erste Vorschläge für Verpflichtungszusagen sowohl für die Lösung der Wettbewerbsprobleme auf der Absatzseite als auch zur Lösung der wettbewerblichen Bedenken auf der Beschaffungsseite unterbreitet. Das Bundeskartellamt verhandelt mit den Parteien derzeit über diese Zusagenvorschläge.

Durch die erstmalige Vorlage von Zusagenvorschlägen hat sich die Frist für das Hauptprüfverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um einen Monat auf den 30. Dezember 2020 verlängert.

In dem parallel durchgeführten Fusionskontrollverfahren zu dem Vorhaben der Edeka Zentrale AG & Co. KG, Hamburg, bis zu 72 Real-Standorte von SCP zu erwerben, läuft die Prüffrist unverändert bis zum 21. Dezember 2020.

Quelle: Bundeskartellamt

Veröffentlichungsdatum: 18.11.2020

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