DRV: Erweiterung der schwarzen Liste bedeutet zusätzlichen Schutz
„Am 18. November ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu faireren Handelsbedingungen getan worden“, sagt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) Franz-Josef Holzenkamp. Er begrüßt ausdrücklich den nun verabschiedeten Kabinettsentwurf zur Umsetzung der UTP-Richtlinie (Unfair Trading Practices, kurz UTP) in nationales Recht.
Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes Franz-Josef Holzenkamp. Foto © DRV
So ist die vom DRV geforderte zügige Umsetzung gewährleistet. Ebenso positiv wertet Holzenkamp, dass es Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gelungen ist, die absoluten Verbote um zwei weitere zu ergänzen: „Gut, dass die unverlangte Rücksendung von Waren und die Abwälzung von Lagerkosten nun ebenfalls nicht mehr vertraglich verhandelbar sind. Dies bietet weiteren Schutz.“
Hoffnung setzt der Raiffeisenverband zudem auf die Durchsetzungsbehörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), und deren gute personelle Ausstattung. „Die Regelungen gegen unfaire Handelsbedingungen können nur greifen, wenn sie in der Praxis auch angewendet werden und die Durchsetzungsbehörde im Wege eigener Ermittlungen gegen Verstöße vorgeht“, betont Holzenkamp.
Kritisch sieht der DRV-Präsident den nach wie vor eingeschränkten Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen, da fairer Wettbewerb keine Frage der Umsatzhöhe sein darf. Zu hinterfragen ist auch, wer den Nachweis einer Verletzung der Verbote führen muss. Diese Punkte werden im nun folgenden Gesetzgebungsverfahren noch zu diskutieren sein.
Quelle: Deutscher Raiffeisenverband
Veröffentlichungsdatum: 20.11.2020