DBV: Gesetzliche Veränderungen zum Jahreswechsel - Landwirtschaft muss vieles umstellen
EEG-Novelle bei Photovoltaik: Mit dem EEG 2021 soll der Photovoltaik (PV)-Zubau deutlich erhöht werden. So wird die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen durch die Verbreiterung der Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen von 110 auf 200 m deutlich ausgeweitet.
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Damit droht die Inanspruchnahme zusätzlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen. Bei Dachanlagen wird die EEG-Umlagebefreiung von Eigenstromverbrauch von 10 KW auf 30 kW ausgedehnt - ausdrücklich auch für Anlagen nach Ablauf der 20-jährigen Förderung. Daraus ergeben sich für viele landwirtschaftliche PV-Dachanlagen Optionen zur Weiternutzung über Eigenverbrauch. Für ausgeförderte Anlagen wird zudem bis 2027 eine optionale Anschlussvergütung geschaffen, die sich am Strommarktwert orientiert (ca. 3 Cent/KWh). Für Agri-PV, also die kombinierte Flächennutzung durch Landwirtschaft und Solarenergie, und andere innovative PV-Konzepte wird ein neues Ausschreibungssegment in Höhe von 50 MW geschaffen
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Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 22.12.2020