EU regelt Ausnahme für Biolandwirtschaft wegen Wetterkatastrophen
Die Länder der EU dürfen Ausnahmen zu den Regelungen für die Biolandwirtschaft wegen klimatischer Katastrophen, Tierkrankheiten oder „Katastrophen“ nach den neuen Regelungen für diese Produktionsart anwenden, die 2022 in Kraft treten wird. Das Offizielle Amtsblatt der EU veröffentlichte letzten Freitag eine Verordnung, um die Ausnahmeregelungen für die Bioproduktion festzulegen, die von dem betroffenen Ländern eingeführt werden müssen.
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Diese Regelung ergänzt die neue Regulierung für Biolebensmittelproduktion und -kennzeichnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird und deren Anwendung durch Covid-19 um ein Jahr verschoben wurde.
Quelle: agrodiario.com
Veröffentlichungsdatum: 23.12.2020