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QS-Champignons: Gesamte Fruchtkörperbildung muss in QS-zertifizierten Betrieben erfolgen

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH
29. Januar 2021

Damit Kulturpilze als QS-Ware vermarktet werden dürfen, muss zuvor die gesamte Produktion und somit die vollständige Fruchtkörperausbildung in QS-zertifizierten Erzeugerbetrieben stattgefunden haben.

Foto © QS Qualität und Sicherheit GmbH
Foto © QS Qualität und Sicherheit GmbH

Eine Vermarktung als QS-Ware ist dagegen nicht zulässig, wenn Substrat mit gewachsenen oder im Stadium der Fruchtkörperbildung befindlichen Pilzen von nicht QS-zertifizierten Betrieben bezogen wurde. In Bezug auf die Substratherstellung und Inokulation ist keine Teilnahme am QS-System erforderlich.

www.q-s.de/

 

 

Veröffentlichungsdatum: 29.01.2021

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