BMEL: Entwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes beschlossen
Das Ziel der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, ist es, den ökologischen Landbau in Deutschland weiter auszubauen: Bis 2030 sollen 20 Prozent der Fläche ökologisch bewirtschaftet werden.
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Mit einer breiten Palette von Förderaktivitäten treibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das voran. Mit dem staatlichen Bio-Siegel, das in diesem Jahr sein 20. Jubiläum feiert, bieten wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem eine klare und vertrauenswürdige Orientierung.
Unsere vielfältigen Maßnahmen zeigen Wirkung: Der Marktanteil von Bio-Produkten steigt seit Jahren. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln 2020 auf über 14 Milliarden Euro. Das wäre ein Plus von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Fast 90.000 Produkte von über 6.000 Unternehmen sind für die Kennzeichnung mit dem Bio-Siegel in der entsprechenden Datenbank gelistet: Von Lebensmitteln über Zierpflanzen bis zu Saatgut.
Das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bio-Produkte ist maßgeblich für die Stabilität der Nachfrageentwicklung. Der positive Trend wird sich nur dann fortsetzen, wenn sie sich darauf verlassen können, dass Bio drin ist, wo Bio draufsteht.
Anlass der Änderung:
Das Öko-Kennzeichengesetz, das die rechtliche Grundlage für das staatliche Bio-Siegel ist, und das Öko-Landbaugesetz bedürfen nun der Überarbeitung und Anpassung an den neugestalteten EU-Rechtsrahmen. Eingehende Änderungen der Gesetze sind zum einen im Hinblick auf die EU-Öko-Basisverordnung erforderlich, die ab Anfang 2022 gilt. Damit werden die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für den Öko-Bereich neu geordnet und gegenüber dem geltenden Recht verfeinert, ergänzt und präzisiert.
Was sich ändert: Klicken Sie hier.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 05.02.2021