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ZVG: Kooperation statt Verbote im Naturschutz - Neustart beim Insektenschutz!

10. Februar 2021

Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung für Land­wirte und alle Landnutzer. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit Landnutzern und Flächeneigentümern umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen. Landwirte und Landnutzer wollen dem Artenschutz einen höheren Stellenwert geben. In einem fairen Ausgleich müssen ihre Leistungen angemessen bezahlt werden.

Bildquelle: Shutterstock.com Biene
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Mit dem Gesetzespaket zum Insektenschutz sollen pauschale Auflagen in Schutzgebieten und an Gewässern sowie Unterschutzschutzstellungen erlassen werden, die insgesamt rund 2,5 Mio. Hektar landwirtschaftliche Fläche berühren. Davon sind ca. 1,2 Mio. Hektar direkt mit gravierenden Bewirtschaftungsbeschränkungen betroffen. Durch die geplanten gesetzlichen Auflagen wird eine Förderung unmöglich gemacht. Die Kosten werden auf Landwirte und Landnutzer abgewälzt. Große Wertverluste beim Grundeigentum sind die Folge. Ackerkulturen, Grünland, Dauerkulturen und Forsten können nicht mehr verlässlich gegen Schaderreger geschützt werden. Kulturlandschaften vom Kaiserstuhl bis zum Alten Land, die über Jahrhunderte hinweg von Landwirten gepflegt werden, sind in Gefahr.

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Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz.
Unsere gemeinsame Forderung: Die Bundesregierung muss den Entwurf für das Insektenschutz-Paket jetzt zurückziehen.

Ein kooperativer Ansatz für mehr Biodiversität gelingt durch:

  • Vorrang für Kooperation und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen im Natur- und Artenschutz. Verlässliche Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen.
  • Vorrang für kooperative Länderkonsense nach den Vorbildern Niedersachsen, Baden-Württemberg und anderer Länder.
  • Sicherstellung der vollen Förderfähigkeit der Flächen (EU-Agrarförderung, Agrarumwelt­maßnahmen, Ökolandbauprämie, Wasserkooperationen, Vertragsnaturschutz etc.)
  • Vertrauensschutz und Einhaltung der Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.
  • Die unterzeichnenden Verbände stehen bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung nach dem Vorbild der „Borchert-Kommission“ einen kooperativen und tragfähigen Vorschlag für mehr Biodiversitätsleistungen der Landwirte und Landnutzer zu entwickeln.


Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 10.02.2021

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