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DBV kritisch bei nationalem Lieferkettengesetz: Schutzziel muss vorrangig über die EU-Handelspolitik umgesetzt werden

05. März 2021

Das Bundeskabinett hat am 3. März den Entwurf für ein Lieferkettengesetz beschlossen. Der Deutsche Bauernverband fordert anstelle eines deutschen Lieferkettengesetzes einen europäischen Ansatz: „Wir erwarten, dass grundlegende Menschenrechte bei der Herstellung von Produkten, die in die EU importiert werden, eingehalten werden. Solche Dumping-Importe dürfen gar nicht erst auf den EU-Markt gelangen. Hier ist die EU-Handelspolitik gefordert. Ein Lieferkettengesetz kann das nicht adäquat leisten und wälzt neue bürokratische Auflagen auf die Wertschöpfungsketten ab, indirekt auch auf die deutsche Landwirtschaft, beispielsweise bei der Dokumentation von Futtermitteln.“

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Der DBV fordert zusätzliche Bürokratielasten für kleine und mittlere Unternehmen soweit wie möglich zu vermeiden.

Link zum Positionspapier des Deutschen Bauernverbandes: Deutscher Bauernverband e.V. - DBV-Position zum geplanten Lieferkettengesetz

Quelle: DBV

 

Veröffentlichungsdatum: 05.03.2021

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