ZVG: Nachbesserungen bei der Pflanzengesundheitsverordnung nötig
Nach Einschätzung des Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) stellt die von der Kommission angestrebte Harmonisierung keine wirkliche Erleichterung dar. Weder das harmonisierte Format des Pflanzenpasses noch die Anforderungen an das Anbringen hätten einen positiven Effekt auf die Pflanzengesundheit gebracht, dafür allerdings einer Vielzahl von Betrieben zusätzlichen Aufwand und Kosten beschert.
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Der ZVG sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf bei der EU- Pflanzengesundheitsverordnung. Die Erfahrungen seit Ende 2019 zeigen deutlich mehr Aufwand und Kosten für die Betriebe, ohne zu mehr Sicherheit und Transparenz zu gelangen.
Die Neuerungen haben die Nachverfolgbarkeit zum Schutz vor neuen Schadorgansimen nicht verbessert. Insbesondere die Ausweitung der Regelungen bis zum Endverbraucher bringt nicht mehr Sicherheit, sondern eine deutliche Aufblähung des Systems. Zudem sind nach den neuen Regelungen jetzt alle Pflanzen zum Anpflanzen von der neuen Regelung betroffen. Gerade im Zierpflanzenbau sind damit nun mehrere Tausend Arten von der Passpflicht betroffen.
Deutschland hatte bereits vor der Novellierung des Pflanzengesundheitsrechtes ein sehr gut funktionierendes Kontrollsystem zur Nachverfolgung von Pflanzenlieferungen. Wenn die Regelungen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gut umgesetzt worden wären, hätte das alte System vollkommen ausgereicht. Mit bürokratischen Neuerungen wird man dieses Problem nicht lösen, wie die Rückmeldungen sehr eindeutig belegen.
Der ZVG begrüßt das Verfahren zur Evaluierung und fordert eine deutliche Verschlankung der Regelungen im Sinne der Unternehmen ein, ohne die Pflanzengesundheit dadurch in Frage zu stellen.
Hintergrund:
Gemäß Artikel 50 und 79(6) der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 14. Dezember 2021 einen Bericht über die Durchsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen sowie über Erfahrungen mit der Ausweitung der Pflanzenpassregelung samt einer klaren Kosten-Nutzen-Analyse für die Unternehmen vorlegen. Der ZVG hat als in der EU akkreditierter Verband sowohl zum Pflanzenpass als auch zu den umfangreichen Regelungen bezüglich der Importe Stellung bezogen.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 10.05.2021