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Bundeskartellamt stellt Ermittlungen gegen Edeka ein

17. Mai 2021

Das Bundeskartellamt hat seine Ermittlungen gegen Edeka wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das sog. Anzapfverbot eingestellt. Verdacht auf Verstoß gegen das Anzapfverbot hat sich nicht erhärtet. Entsprechende Ermittlungen gegen Kaufland werden fortgeführt. Im Zusammenhang mit der Übernahme von Real-Standorten hatte Edeka von verschiedenen Lieferanten Sonderforderungen erhoben.

Foto © Edeka
Foto © Edeka

Das Bundeskartellamt ist der Frage nachgegangen, ob diese Forderungen einen Verstoß gegen das sog. Anzapfverbot und damit einen verbotenen Missbrauch von Marktmacht begründet haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein marktstarkes Unternehmen seine Marktmacht ausnutzt, um von seinen Lieferanten Leistungen zu fordern, die sachlich nicht gerechtfertigt sind.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Entscheidend ist, dass solche Sonderforderungen nicht ohne eine entsprechende Gegenleistung erhoben werden. Wir haben uns dessen versichert, dass Edeka das entsprechend berücksichtigen wird. Es geht um besondere, optionale Vermarktungsaktionen in großflächigen Filialen, die von den Lieferanten finanziell unterstützt werden können. Es ist wichtig, dass konkrete Leistungen und damit verbundene Kosten individuell vereinbart werden können.“

Edeka hatte seine Verhandlungsrunden mit Lieferanten nach Einleitung der Ermittlungen durch das Bundeskartellamt zunächst gestoppt. Das Bundeskartellamt hat nach dem Ergebnis der Ermittlungen keine Einwände gegen eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zu Sondervermarktungsaktionen auf der Großfläche, wenn Edeka wie angekündigt bestimmte Gesichtspunkte hinsichtlich konkreter Gegenleistungen und optionaler Buchbarkeit berücksichtigt.

Quelle: Bundeskartellamt

Veröffentlichungsdatum: 17.05.2021

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