DFHV: Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken
Der Bundestag hat Anfang Mai den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschlossen, mit dem die EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette umgesetzt werden soll. Die EU-Richtlinie enthält eine „schwarze Liste“ mit Handelspraktiken, die verboten werden sollen und eine „graue Liste“ mit Handelspraktiken, die nur noch dann zulässig sein sollen, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Das nun vom Bundestag beschlossene Gesetz geht jedoch deutlich über die Vorgaben aus der europäischen Richtlinie hinaus. Insgesamt werden drei Handelspraktiken, die in der Richtlinie auf der „grauen Liste“ stehen, nach dem beschlossenen Gesetz auf der „schwarzen Liste“ geregelt. Zusätzlich verboten werden sollen demnach das Zurückschicken von nicht verkauften Waren auf Kosten des Lieferanten, die Geltendmachung von Lagerkosten nach Lieferung sowie Listungsgebühren für bereits markteingeführte Produkte. Auch der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde erweitert. Während die Richtlinie einen lieferantenseitigen Höchstumsatz von 350 Millionen Euro vorsieht, sieht das deutsche Gesetz nun für Produkte wie Fleisch, Milch, Obst und Gemüse einen
Höchstumsatz von 4 Milliarden Euro vor. Diese Ausnahme ist zunächst bis zum 1. Mai 2025 befristet ist.
Außerdem soll eine unabhängige und weisungsungebundene Ombudsstelle eingerichtet werden, die Meldungen zu unfairen Handelspraktiken und Verstöße anonymisiert an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung weiterleitet und bisher nicht von dem Gesetz erfasste unfaire Handelspraktiken prüft. Das Gesetz hat Ende Mai auch den Bundesrat passiert und wird in Kürze veröffentlicht.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 5/2021
Veröffentlichungsdatum: 07.06.2021