BfR: künftig Referenzlabor für Zusatzstoffe
Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ein Monitoring von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen zu gewährleisten. Für dieses Monitoring ist der Gehalt der genannten Stoffe in Lebensmitteln analytisch zu überprüfen. Damit Deutschland seiner Verpflichtung zum Monitoring uneingeschränkt nachkommen kann, müssen die bisher vorhandenen Analysemethoden weiterentwickelt und validiert werden, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Diese Aufgabe soll, wie bereits in anderen Lebensmittelbereichen, von einem nationalen Referenzlaboratorium erfüllt werden, das beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingerichtet wird. Dadurch wird auch die amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und zur Untersuchung gestärkt, da die Voraussetzungen verbessert werden, amtliche Methoden zu veröffentlichen. Zu diesem Vorhaben liegt derzeit vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Referentenentwurf vor.
Auf EU-Ebene soll ein Verfahren zur Einrichtung eines EU-Referenzlabors (EURL) für Zusatzstoffe eingeleitet werden. Aus dem letzten Protokoll des Ständigen Ausschusses „Neuartige Lebensmittel und Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette“ (vom 22. April 2021) geht allerdings hervor, dass das etwa ein Jahr dauern dürfte.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 5/2021.
Veröffentlichungsdatum: 08.06.2021