Kommission genehmigt deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen des Schienengüterverkehrs
„Die Maßnahmen werden Unternehmen des Schienengüter- und des Schienenpersonenverkehrs in Deutschland dabei helfen, die durch die Corona-Pandemie verursachte schwierige Lage zu bewältigen. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs mit anderen Verkehrsträgern entsprechend den Zielen des europäischen Grünen Deals zu wahren“, so Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
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Vestager weiter: "Wir arbeiten weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können“, so Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
Die beiden Regelungen werden eine verstärkte öffentliche Förderung der Verlagerung des Güter- und Personenverkehrs von der Straße auf die Schiene gewährleisten.
Die Förderung im Rahmen der Regelungen wird in Form einer Senkung der Entgelte gewährt, die Eisenbahnunternehmen sowohl im Schienengüterverkehr als auch im Schienenpersonenfernverkehr für den Zugang zur Schieneninfrastruktur entrichten. Die Maßnahmen werden somit dazu beitragen, einen Verlust von Marktanteilen des Schienenverkehrs gegenüber konkurrierenden Verkehrsträgern zu verhindern.
Mit der ersten Maßnahme, deren Mittelausstattung auf 2,1 Mrd. Euro geschätzt wird, werden Unternehmen des Schienenpersonenfernverkehrs um rund 98 Prozent der für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2022 anfallenden Infrastrukturentgelte entlastet.
Quelle: HHM Hafen Hamburg Marketing e.V.
Veröffentlichungsdatum: 09.08.2021