Schweiz: Finanzielle Unterstützung für Walliser Aprikosenproduzenten
Walliser Aprikosenproduzenten können kurzfristige A-fonds-perdu-Beiträge beantragen. Die ausserordentliche Finanzhilfe für Härtefälle wird vom Schweizerischen Fonds für Hilfe und vom Kanton Wallis getragen.
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Der Frühlingsfrost habe vor allem an den Seitenhängen erhebliche Schäden an den Aprikosenkulturen angerichtet, schreibt der Kanton Wallis in einer Mitteilung. Der ganzheitliche Ausfallschaden sei im April auf über 70 Prozent der üblichen Ernte geschätzt worden und diese katastrophale Situation bringe insbesondere auf den Aprikosenanbau spezialisierte Betriebe in eine äusserst kritische wirtschaftliche Lage und gefährde ihre Existenz. Mit gezielter finanzieller Hilfe will der Kanton Wallis und der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse) nun Härtefälle kurzfristig unterstützen und damit verhindern, dass Aprikosenkulturen aufgegeben würden.
Der Kanton Wallis und Fondssuisse seien sich einig geworden, die als Härtefall anerkannten Betriebe ausnahmsweise zu unterstützen, indem sie bis zu 50 Prozent der Rekultivierungskosten übernehmen würden. 60 Prozent davon trage Fondssuisse bei, die verbleibenden 40 Prozent würden durch den Kanton über seinen kantonalen Fonds für die Betroffenen von nicht versicherbaren, durch Naturgewalten hervorgerufenen Schäden finanziert. Die Kriterien, um als Härtefall anerkannt zu werden, seien auch in Absprache mit Fondssuisse definiert worden, heisst es weiter: Die potentiell Anspruchsberechtigten seien professionell bewirtschaftete Betriebe, die auf den Anbau von Aprikosen spezialisiert seien und einen Ernteausfall von über 75 Prozent erlitten hätten.
Laut Mitteilung des Kantons Wallis könnten rund 20 Betriebe mit einer Gesamtfläche von 200 bis 260 Hektaren betroffen sein, was über zehn Prozent aller Aprikosen produzierenden Betriebe im Wallis entspreche. Der Gesamtbetrag der staatlichen Beiträge werde auf 1,7 Millionen Franken geschätzt.
Quelle: Kantons Wallis / Lid.ch
Veröffentlichungsdatum: 25.08.2021