EuGH annulliert Landwirtschaftsabkommen mit Marokko
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch zugunsten der Klage, die von der Polisario Front gegen die Landwirtschafts- und Fischereiabkommen eingereicht wurde, welche von der Europäischen Kommission 2019 unterzeichnet worden sind, da die Bevölkerung der Westsahara nicht ausreichend berücksichtigt wurde und das die Westliche Sahara direkt betrifft.
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Allerdings werden die Abkommen „für einen bestimmten Zeitraum“ in Kraft bleiben, „um die Auslandshandlungen der Union und die Rechtssicherheit ihrer internationalen Verpflichtungen zu bewahren“, erklärte die europäische Rechtsinstitution.
Quelle: General Court of the European Union
Veröffentlichungsdatum: 30.09.2021