Acht EU-Verordnungen zu RHGs
Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihrer Junisitzung 2021 (SCoPAFF) insgesamt acht Verordnungsentwürfe zu Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen, die den Obst- und Gemüsebereich betreffen. Alle acht EU-Verordnungen wurden zwischenzeitlich veröffentlicht, eine im September 2021 und weitere sieben im Oktober 2021, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV). Dabei betrifft nur eine Verordnung RHG-Absenkungen für Imidacloprid, die anderen sieben vorrangig RHG-Anhebungen für insgesamt 30 verschiedene Wirkstoffe.
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Verordnung (EU) 2021/1531 betrifft für insgesamt fünf Wirkstoffe vorrangig RHG-Anhebungen, darunter Acrinathrin und Ethirimol für Schlangengurken. Für zwei Mikroorganismen ist künftig kein RHG mehr erforderlich. Die neuen RHG gelten seit dem 20. Oktober 2021.
Bei fünf EU-Verordnungen aus Oktober handelt es sich vorrangig um RHG-Anhebungen, unter anderem für Bentazon in Erbsen (Verordnung (EU) 2021/1804), für Cyprodinil in diversen Beeren (Verordnung (EU) 2021/1810) und Fosetyl-Al (Verordnung (EU) 2021/1807) Die neuen RHG gelten jeweils ab November 2021. Die Verordnung (EU) 2021/1864 betrifft fünf Wirkstoffe mit sowohl RHG-Anhebungen als auch –Absenkungen, unter anderem für Propineb. Hier gelten die neuen RHG erst ab Mai 2022. Mit der Verordnung (EU) 2021/1881 wurden die RHG für Imidacloprid abgesenkt, ein Wirkstoff, der keine EU-Genehmigung mehr hat. Diese RHG gelten erst ab Mai 2022. Bis Ende des Jahres erwartet die Branche weitere vier Verordnungen, die in der Septembersitzung auf EU-Ebene bereits final angenommen wurden.
Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über den QM-Verteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 10/2021
Veröffentlichungsdatum: 10.11.2021