Schweizer Bundesrat erfüllt langjähriges Anliegen von Swisscofel
16. November 2021
Ab dem 1. Januar 2022 werden bei der Einfuhr von bewilligungspflichtigen Früchten, Gemüse und Kartoffeln keine Einfuhrgebühren mehr erhoben. Das hat der Bundesrat unter anderem beschlossen an seiner Sitzung vom 3. November 2021, die Agrareinfuhrverordnung AEV (SR 916.01) und die Gebührenverordnung des Bundesamts für Landwirtschaft GebV-BLW (SR 910.11) anzupassen., wie Swisscofel berichtete.
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Quelle: SWISSCOFEL
Veröffentlichungsdatum: 16.11.2021