Baden-Württemberg: Pflanzenschutz verlangt eine hohe Fachkompetenz
Bericht zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln vorgestelltDas Land hat den ersten Bericht zur Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel vorgestellt. Pflanzenschutz verlangt eine hohe Fachkompetenz, welche die Bäuerinnen und Bauern täglich beweisen.
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„Erstmals hat Baden-Württemberg einen Bericht zur Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel im Land vorgelegt. Im Rahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ist das Ziel der Landesregierung bis 2030 die Anwendung um 40 bis 50 Prozent zu senken. Dazu werden wir einen Ausgangspunkt beziehungsweise eine ‚Baseline‘ festlegen, auf Grund derer wir sehen können, wie sich die Anwendungen über einen längeren Zeitraum entwickelt“, sagte Minister Peter Hauk anlässlich der Vorstellung des ersten Berichtes zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in Baden-Württemberg.
Das Land zählt, gemessen am Produktionswert der landwirtschaftlichen Erzeugung, zu den vier größten Agrarproduzenten in Deutschland. Mit den Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Hopfen und Reben wird sogar eine Spitzenstellung in Deutschland bezogen. Eine starke regionale Produktion mit hochwertigen Lebensmitteln schont den Flächenbedarf für die Nutzpflanzenproduktion weltweit und reduziert Importe, die zudem das Klima belasten.
Leitbild integrierter Pflanzenschutz
Zur Erzeugung gesunder Lebensmittel und Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung ist ein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln notwendig. „Der Pflanzenschutz ist dabei umfassender zu sehen, als die bloße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Leitbild für die Betriebe ist der integrierte Pflanzenschutz, mit vorbeugenden Maßnahmen wie Fruchtfolgegestaltung, Sortenwahl und Bodenbearbeitung“, betonte Hauk.
Der integrierte Pflanzenschutz verlangt große Fachkompetenz. Umfassende Fachinformationen und Entscheidungshilfen sind notwendig, um eine umweltschonende Bewirtschaftung zu ermöglichen. „Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist immer die letzte Möglichkeit und wird auf das unabdingbar notwendige Maß reduziert“, sagte der Minister.
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Quelle: Regierung Baden-Württemberg
Veröffentlichungsdatum: 24.11.2021