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OLG Hamm: Schadensersatzpflicht für Abdrift auf Bio-Feld

14. Dezember 2021

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hatte in einem Rechtsstreit über einen Schadensersatzanspruch eines Bio-Landwirtes gegen seine konventionell produzierenden Nachbarn zu entscheiden. Die konventionellen Landwirte hatten 2013 ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pendimethalin ausgebracht, welches durch Abdrift auf die Fläche des Bio-Landwirtes gelangt ist. Der dort angebaute Sellerie konnte in Folge dessen nicht mehr als Bio-Sellerie vermarktet werden, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

Bildquelle: Shutterstock.com pflanzenschutzmittel
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Das OLG Hamm hatte in seinem Urteil vom 18. November 2021 nun zugunsten des Bio-Landwirtes entschieden und zwei der drei verklagten Landwirte zum Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro und 40.000 Euro verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hätten die Landwirte das Pflanzenschutzmittel mit zu viel Druck versprüht, was nicht der guten fachlichen Praxis entsprochen habe. Damit hätten die Beklagten Landwirte gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen ökologischem und konventionellem Landbau widersprochen. Bei dem dritten verklagten Landwirt konnte hingegen nicht nachgewiesen werden, dass das Pflanzenschutzmittel von seinem Feld abgedriftet ist.

Das Urteil dürfte auch im Hinblick auf die neue EU-Öko-Verordnung bedeutsam für die Frage der Verantwortlichkeiten im Bio-Landbau sein.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 11/2021

Veröffentlichungsdatum: 14.12.2021

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