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BfR-Aufklärung zur "Sorge" um Pflanzenschutzmittel

24. Januar 2022

Pflanzenschutzmittel (PSM) sind ein gesellschaftliches Reizthema. Manche Menschen begegnen den Mitteln mit Misstrauen und ängstigen sich vor „Chemie“ im Essen. Diese Einstellung wird durch eine mitunter unausgewogene Berichterstattung in den Medien gefördert.

BfR2GO - Das Wissenschaftsmagazin Foto © BfR Bund
BfR2GO - Das Wissenschaftsmagazin Foto © BfR Bund

Die aktuelle Ausgabe des Wissenschaftsmagazins BfR2Go des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) widmet sich dieser Furcht. Sachlich, objektiv und neutral wird die Genehmigung der Wirkstoffe auf EU-Ebene und die Zulassung der PSM auf nationaler Ebene erläutert. Verständlich erklärt wird, warum bei einer Risikobewertung die Unterscheidung zwischen wissenschaftlich bewertetem Risiko („reale Situation“) und theoretischer Gefahr („Potenzial, Exposition“) wichtig ist. So ist zum Beispiel ein Tiger im Käfig eine Gefahr, aber ein geringes Risiko. Ein frei laufender hungriger Tiger dagegen ein extrem hohes Risiko. Nach dem gleichen Schema kann auch ein PSM-Wirkstoff eine Gefahr darstellen. Ein gesundheitliches Risiko ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch jedoch nicht zu erwarten Experten des BfR und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ermitteln dann EU-einheitliche Grenzwerte. Die Grenze des Erlaubten markiert der sogenannten Rückstandshöchstgehalt eines Wirkstoffs, der den sicheren Gebrauch gewährleistet. Es ist jedoch ein Missverständnis, dass sie eine Grenze zwischen „schädlich“ oder „giftig“ und „unschädlich“ oder „ungiftig“ darstellen.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 12/2021
 

Veröffentlichungsdatum: 24.01.2022

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