DFHV: Umweltbundesamt verdreht die Realität - Gesetzliche Vorgaben und Verbraucher passen dem UBA nicht ins Bild
„Manchmal ist es schon erstaunlich, zu welchen neuen Erkenntnissen Institutionen wie das Umweltbundesamt oder die Verbraucherzentralen kommen, auch wenn die mit der Realität nichts zu tun haben.“ So kommentierte der Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V., Dr. Andreas Brügger, die neuesten Veröffentlichungen dieser beiden Institutionen.
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So schreibe das UBA zum Beispiel, dass strenge Vorgaben des Handels an das Aussehen und die Größe von Obst und Gemüse die Umwelt, denn häufig müssten dafür zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden. „Das ist eine Verdrehung der Tatsachen. Anforderungen an Aussehen oder Größe werden durch die gesetzlichen EU-Vermarktungsnormen definiert, nicht durch irgendwelche Vorgaben des Handels.“ (Brügger). Pflanzenschutzmittel werden nicht zur Veränderung des Aussehens entwickelt, sondern schützen die Pflanze vor Krankheiten und Schaderregern. Mit Düngemitteln gebe man dem Boden die Nährstoffe, die Pflanzen zum Wachstum brauchten.
Aber auch bei weiteren Punkten fehle es an Sachkenntnis. So werde zum Beispiel behauptet, dass Obst und Gemüse, das den Handelsvorgaben nicht entspreche, den Erzeugerbetrieben in der Regel nicht abgenommen werde. „In der Realität darf nämlich Obst und Gemüse, das den EU-Vermarktungsnormen nicht entspricht, gar nicht erst nicht gehandelt werden. Das gilt in der EU auf allen Vermarktungsstufen“ Und wenn der Handel auf die Einhaltung der Gesetze verzichte, mache er sich strafbar. „Ein einfaches Telefongespräch mit einer anderen Bundesbehörde hätte dem UBA geholfen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist zuständig für die genannten Normen und hätte auch die landwirtschaftlichen Utopien des UBA korrigieren können.“ (Brügger)
Besonders bedauerlich, so Brügger, sei allerdings, dass es Mitte Januar, also vor der Veröffentlichung, mit dem Umweltbundesamt und Verbraucherzentralen ein Dialogforum unter Beteiligung der Branche gegeben habe, auf dem Experten aus Agrarwirtschaft und Handel einstimmig auf diese und weitere falsche Sachverhalte hingewiesen haben. „Man fragt sich wirklich, ob man sich an solchen Alibi-Veranstaltungen überhaupt noch beteiligen sollte, wenn die Ergebnisse vorher schon feststehen – ob sie nun falsch sind oder nicht.“ (Brügger)
Hintergrund
Die gesetzlichen EU-Vermarktungsnormen und die internationalen UN/ECE-Normen regeln Mindesteigenschaften und Klasseneinteilungen für die Vermarktung von frischem Obst und Gemüse. Sie dienen allen Beteiligten in der Vermarktungskette, von der Produktion, über den Handel bis hin zum Endverbraucher, als neutrale internationale Qualitätsnorm für einen fairen Handel mit der Frischware. So erhalten die Produzenten standardmäßig für bessere Ware höhere Erzeugerpreise und die Verbraucher haben einen transparenten Qualitätsvergleich.
In einem überversorgten Markt ist es normal, dass überwiegend gute und sehr gute Qualitäten vermarktet werden. Und dass die Verbraucher bei einem niedrigen Preisniveau lieber zu top Ware greifen als zu Klasse II, weiß jeder, der schon einmal in einem Lebensmittelgeschäft war. Gleichwohl bieten die Normen hinreichenden Spielraum, auch mindere Qualitäten anzubieten, wenn die Marktlage dies erfordert. Das Angebot bei Bio-Ware ist häufig ein gutes Beispiel dafür.
Quelle: Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 26.01.2022