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ZVG: Stellungnahme zu Gesetzentwürfen des Bundesarbeitsministeriums vorgelegt

14. Februar 2022

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) bei den vorgelegten Referentenentwürfen zum Mindestlohnerhöhungsgesetz und zum Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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Wie der ZVG in seinen Stellungnahmen ausführt, stellt die per Gesetz geplante Mindestlohnerhöhung erneut einen Systembruch dar. Die geplanten neuen Aufzeichnungspflichten stellen zudem gerade kleine Familienunternehmen mit wenig geringfügig Beschäftigten vor große Herausforderungen.

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022 wird als erneuter politischer Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie abgelehnt. Entscheidungen über die Anpassung des Mindestlohns gehören in die Hand der Mindestlohnkommission, bekräftigt der ZVG. Nur an der Mindestlohnkommission sind die Tarifpartner beteiligt.

Zwar begrüßt der ZVG, dass die Entlohnung der geringfügig Beschäftigten in einem ersten Schritt angehoben und im Zuge künftig dynamisiert wird. Gleichzeitig kritisiert der Zentralverband, dass die Arbeitgeber bei den geplanten Aufzeichnungspflichten mit vielen praktischen und rechtlichen Fragen der elektronischen Zeiterfassung allein gelassen werden. Offene Punkte betreffen u.a. den Datenschutz bzw. die Daten- und Manipulationssicherheit. Für viele Betriebe würde dies nicht nur eine erhebliche Investition in Software und stationäre Technik, sondern auch in mobile Erfassungsgeräte bedeuten.

Der vorliegende Gesetzentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung sollte außerdem zum Anlass genommen werden, die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung zu überarbeiten. Vor allem die Prüfung zur Berufsmäßigkeit will der ZVG in den Fokus rücken. Problematisch ist die Situation insbesondere für Hausfrauen bzw. Hausmänner, die dem Kreis der nicht berufsmäßig tätigen Personen zugerechnet werden. Hier sollte das Merkmal der fehlenden Berufsmäßigkeit durch eine einfach zu überprüfende Regelung, wie etwa eine Entgeltgrenze, ergänzt werden. Die bisherige Regelung bedeutet einen unverhältnismäßigen Aufwand für Arbeitgeber wie auch für die Rentenversicherung selbst und ist mit einem Rückforderungsrisiko behaftet.

Um die regionale Produktion zu erhalten oder gar, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, weiter zu fördern, müssen die Rahmenbedingungen für die Unternehmen passen. Die vorgelegten Gesetzentwürfe lassen stattdessen ein weiteres Bürokratiemonster und Explosion der Produktionskosten fürchten.

Quelle: Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

 

Veröffentlichungsdatum: 14.02.2022

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