Drei EU-Verordnungen zu RHGs im Januar 2022
Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihrer Septembersitzung 2021 (SCoPAFF) insgesamt vier Verordnungsentwürfe zu Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen, die den Obst- und Gemüsebereich betreffen. Im Januar 2022 wurden drei der Entwürfe als EU-Verordnungen veröffentlicht, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Die Verordnung (EU) 2022/78 betrifft vorrangig RHG-Absenkungen für vier Wirkstoffe, unter anderem Dazomet und Metam. Die neuen RHG gelten nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten ab dem 09. August 2022. Mit der Verordnung (EU) 2022/85 wurden die RHG für den Wirkstoffe Flonicamid in bestimmten Kulturen angehoben, die ab dem 10. Februar 2022 gelten.
Die Verordnung (EU) 2022/93 betrifft für insgesamt sieben Wirkstoffe vorrangig RHG-Anhebungen, darunter Acrinathrin, Folpet und Fosetyl. Für zwei Mikroorganismen ist künftig kein RHG mehr erforderlich. Die neuen RHG gelten ab 14. Februar 2022.
Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 1/2022
Veröffentlichungsdatum: 17.02.2022