NVWA vermutet Kreuzimmunität bei ToBRFV in den Niederlanden
Die Niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) hat Anzeichen dafür, dass einige niederländische Tomatenunternehmen absichtlich Pflanzen mit einer „milden Variante“ von ToBRFV infizieren. Auf diese Weise versuchen die Erzeuger den Schaden zu begrenzen, der durch aggressive Virusvarianten verursacht wird. Diese sogenannte Kreuzimmunität ist nicht erlaubt.
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„Wenden Sie keine Kreuzimmunität gegen ToBRFV an“
Das Virus hat in der EU einen Quarantänestatus. Es ist somit nicht erlaubt, ToBRFV zu haben oder zu vervielfältigen, und verpflichtend, die Einführung und Ausbreitung von ToBRFV zu verhindern. Die NVWA bittet die Tomatenerzeuger somit dringend, keine Kreuzimmunität gegen ToBRFV anzuwenden.
Ein Verdacht für die Ausbreitung oder Präsenz von ToBRFV muss der NVWA sofort übermittelt werden. Eine strafrechtliche Untersuchung läuft bereits gegen den verdächtigen Lieferanten des Kreuzimmunitätsmittels. Am Dienstag, dem 21. September, durchsuchten die Ermittler von der NVWA-IOD den Standort von 2 Unternehmen und ein Haus in Südholland. Es gibt noch ungenügende Einblicke dahingehend, ob diese Variante unter verschiedenen Umständen tatsächlich mild ist. Die NVWA hat informiert, dass es Unternehmen gibt, wo ernste Symptome auftreten.
Probleme für andere
Die Anwendung von Kreuzimmunität kann auch Probleme für andere Unternehmen verursachen. ToBRFV ist hochansteckend und kann leicht auf Wirtspflanzen durch Kontakt übertragen werden. Die NVWA hat Hinweise, dass die illegal genutzte Variante sich nun auf natürliche Weise auf einige andere Anbauunternehmen ausgebreitet hat.
Quelle: NVWA
Veröffentlichungsdatum: 17.02.2022