CVUA: Jahresbilanz der Lebensmittelüberwachung 2021 zu Gentechnik-Untersuchungen in Lebensmitteln
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg hat im Jahr 2021 insgesamt 572 Lebensmittelproben auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Die Lebensmittel wurden auf allen Stufen der Herstellung und des Handels beprobt und umfassen die ganze Bandbreite des Lebensmittelangebots. In insgesamt 28 Proben (4,9 Prozent) hat das Labor gentechnisch veränderte Bestandteile gefunden. Der Anteil positiver Proben bleibt damit auf dem Niveau des Vorjahres.
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„Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg hat auch im Jahr 2021 wieder viele Lebensmittel verschiedenster Herkünfte beprobt und auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Im Ergebnis gilt für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin die gute Nachricht der Vorjahre. Auch im Jahr 2021 gab es nur sehr wenige Gentechnik-Funde in unseren Lebensmitteln“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg zu gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln im Jahr 2021 am Mittwoch (02. März) in Stuttgart.
„Die einzelnen Positivbefunde und die Befunde im Spurenbereich zeigen, dass unsere Stichprobenuntersuchungen auch weiterhin notwendig sind, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Zulassung und Kennzeichnung zu überprüfen. In Baden-Württemberg werden wir daher auch künftig Lebensmittel umfangreich und risikoorientiert auf mögliche gentechnische Veränderungen untersuchen“, betonte Minister Hauk.
In Baden-Württemberg findet kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt. Im globalisierten Weltmarkt ist jedoch nicht auszuschließen, dass importierte Lebensmittel gentechnisch veränderte Anteile enthalten. Damit keine unzulässige Gentechnik in Lebensmitteln baden-württembergischer Verbraucherinnen und Verbraucher landet, wird dies regelmäßig von den Lebensmittelüberwachungsbehörden stichprobenartig und risikoorientiert überprüft.
„Wer Produkte mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) kauft, bekommt hochwertige und zudem gentechnikfreie Produkte mit gesicherter Herkunft. Seit 2019 ist der Standard ,Ohne Gentechnik‘ verpflichtender Bestandteil für alle mit dem QZBW ausgezeichneten Produkte“, empfahl Minister Hauk.
Quelle: MLR Baden-Württemberg
Veröffentlichungsdatum: 03.03.2022