Vorrang für die Tiefkühl- und Frischewirtschaft im Notfallplan Gas
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz hat gestern die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen. Dazu erklären der RA Jan Peilnsteiner, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Kühlhäuser & Kühllogistikunternehmen und Dr. Sabine Eichner, Geschäftsführerin des Deutschen Tiefkühlinstitutes:
„Wir unterstützen die Frühwarnstufe zur Sicherung der Erdgasversorgung in Deutschland für den Fall eines russischen Gas-Embargos auszurufen. Die Bundesregierung fordern wir zugleich auf, die Versorgung der systemrelevanten Tiefkühl- und Frischewirtschaft sowie die Kühl- und Tiefkühllogistik mit Erdgas durch eine schnelle und klare Priorisierung sicherzustellen.“
Die Branchen garantieren die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit allen temperaturgeführten Lebensmitteln. Darüber hinaus gewährleisten Kühllogistikunternehmen die Lagerung, den Transport und die Versorgung mit temperaturabhängigen Medikamenten, Impfstoffen Blutplasma und Blutseren.
Die Unternehmen sind daher systemrelevant und müssen entsprechend dem Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland bei Versorgungsengpässen zu den besonders geschützten Kundengruppen gezählt werden. Andernfalls wäre die temperaturabhängige Lebensmittelversorgung in Deutschland nicht mehr sicher gewährleistet bzw. könnte kurzfristig zusammenbrechen. Dies wäre mit unmittelbaren Schäden für die Bevölkerung verbunden und daher nicht akzeptabel.
Quelle: VDKL/dti
Veröffentlichungsdatum: 01.04.2022