Das Lieferkettengesetz der EU ist noch praxisfremder
Der im März 2022 veröffentlichte Entwurf des europäischen Sorgfaltspflichtengesetzes schießt deutlich über das Ziel hinaus. Er lässt sogar das ohnehin schon problematische deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinter sich. Wie erwartet werden nun auch noch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vorgeschrieben, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV). Insbesondere die geplante zivilrechtliche Haftung ist aus Sicht der Handelsunternehmen strikt abzulehnen.
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Einigkeit besteht sicherlich bei allen Unternehmern, dass Menschenrechte besonders da zu schützen sind, wo tatsächlich die konkrete Gefahr besteht, dass sie missachtet werden. Dazu brauchen wir in der EU ein Gesetz, dass einerseits praxistauglich ist und anderseits gleiche Wettbewerbsbedingungen im gemeinsamen Markt der EU garantiert. Beiden Zielen wird der Entwurf nicht im Ansatz gerecht. Selbst die geplante Ausnahme der Kommission für kleine und mittlere Unternehmen hilft in der Praxis nicht weiter. Die Realität sieht schon heute so aus, dass die großen Kunden am Ende der Kette ihre Verantwortung und ihre Berichtspflichten entlang der Lieferkette an die Kleinen weitergeben müssen – alleine, weil sie den erzwungenen bürokratischen Aufwand anders nicht bewältigen können.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 3/2022
Veröffentlichungsdatum: 04.04.2022