Rewe wird Einkaufspartner von Real
Das Bundeskartellamt hat nach eingehender Vorprüfung keine Veranlassung für die Einleitung eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen eine geplante Einkaufskooperation der Erwerber von weiteren real-Standorten mit REWE. Neben der Rewe hatten auch bestimmte LEH-Unternehmen, die der mittelständischen RTG-Einkaufskooperation angehören, Interesse an einer Zusammenarbeit mit der neuen Eigentümerin der 63 Standorte bekundet.
Die RTG war auch bislang der Einkaufspartner von real. Der im Dezember 2021 begonnene Verhandlungsprozess war allerdings durch die Notwendigkeit gekennzeichnet, innerhalb eines sehr begrenzten Zeitraums hinreichend klare und belastbare Lösungen für die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des real-MBOs zu erreichen.
Andreas Mundt: „Im Kern ging es uns um die Frage, ob für den Fortbestand der 63 real-Standorte zwingend eine Einkaufskooperation mit REWE als einem der größten Händler notwendig ist, statt den Mittelstand zu berücksichtigen. Der Maßstab für unsere Bewertung kann nur sein, ob das Konzept des Investors unternehmerisch nachvollziehbar ist und alternative Angebote nicht grundlos oder aus kartellrechtlich nicht anerkennungsfähigen Erwägungen abgelehnt werden. Im Ergebnis gibt es aber kein anderes Modell, das tragfähig genug erschien, um den Erhalt der Standorte zu sichern.“
Am 2. März 2022 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme von nunmehr 63 real-Standorte durch den Investor Dr. Tischendorf unter Beteiligung des ehemaligen real-Managements frei-gegeben (sogenanntes „Management-Buy-out“ bzw. „real-MBO“: Vgl. PM vom 2. März 2022). Zum damaligen Zeitpunkt stand die Prüfung möglicher Vereinbarungen zur Beschaffung jedoch noch aus.
Quelle: Bundeskartellamt
Veröffentlichungsdatum: 14.04.2022