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Hilfen für energieintensive Betriebe begrüßt – Ausgestaltung entscheidend

04. Mai 2022

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die gestrigen und heutigen Entscheidungen im Energiebereich. Die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, die EU-Krisenmittel zu verdreifachen und damit gezielt energieintensive Betriebe zu unterstützen, kommt zum richtigen Zeitpunkt. Nun kommt es auf die genaue Ausgestaltung an.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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„Bereits seit Monaten muss sich die Branche mit enorm gestiegenen Preisen für Energie, Düngemittel und weitere Betriebsmittel auseinandersetzen“, erläutert ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Diese Situation hat sich durch den Ukraine-Krieg massiv verschärft. Damit die energieintensiven Betriebe, insbesondere der Unterglas-Gartenbau, handlungsfähig bleiben, müssen die Mittel zügig und unbürokratisch an die betroffenen Betriebe gehen.

Der Bundestag hat zudem die Abschaffung der Umlage im Rahmen des Erneuerbare-Energien-gesetzes (EEG) zum 1. Juli 2022 beschlossen und damit eine wichtige Kernforderung des ZVG erfüllt.

Um die gärtnerischen Unternehmen schnell und direkt zu unterstützen, spricht sich der ZVG außerdem weiterhin für die Rücknahme der Kürzung der Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung aus. Stattdessen wäre eine Erhöhung gegenüber dem letzten Jahr erforderlich und ein Überdenken der derzeit gültigen Kappungsgrenze sinnvoll.

Der ZVG befürwortet des Weiteren die Bundesratsinitiative u.a. der Landesregierung Niedersachsen gegen steigende Energiepreise. Er sieht hier wichtige Ansätze, um auch die Unternehmen zu entlasten, die Energiepreise zu stabilisieren und perspektivisch zu senken.


Hintergrund:
Im Ergänzungshaushalt sind 120 Millionen Euro für Hilfsmaßnahmen für Landwirtschaft und Gartenbau als Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Zusammen mit den EU-Mitteln, die in Anspruch genommen werden sollen, stehen dem Gesamtsektor damit 180 Millionen Euro als Ausgleichsmaßnahmen für energieintensive Betriebe zur Verfügung.

Mit einer außerplanmäßigen gesetzlichen Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 sollen Letztverbraucher angesichts der derzeit vorherrschenden hohen Strompreise entlastet werden.

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 04.05.2022

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