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BMEL: Grünes Licht für zielgerichtete und unbürokratische Hilfen

15. Juli 2022

Der Weg ist frei für das erste von zwei zielgerichteten Hilfsprogrammen für die Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Betriebe des Freilandgemüsebaus und des Obstbaus.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat dem Bundeskabinett am Mittwoch die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt.

Als zweite Hilfsmaßnahme ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung. Dies betrifft unter anderem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion.

Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, um die Auswirkungen des Krieges abzumildern.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits die gesetzlichen Grundlagen für die Anpassungsbeihilfe geschaffen. Diese Gesetzesänderungen sollen in Kürze in Kraft treten. Die Verordnung für die Anpassungsbeihilfe soll unmittelbar danach verkündet werden.

Weitere Informationen.

Quelle: BMEL

Veröffentlichungsdatum: 15.07.2022

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