fruchtportal.de

Grundlagen für die ökologische Pflanzenproduktion

23. August 2022

Welche rechtlichen Grundlagen und Produktionsgrundsätze sind bei ökologischen Pflanzenproduktion zu beachten? Die bisherigen Regelungen bleiben auch mit der neuen EU-Öko-Verordnung erhalten. Das heißt zum Beispiel, dass Bio-Pflanzen nach wie vor in gewachsenem Boden wachsen müssen. Neu wurde der Begriff des Pflanzenvermehrungsmaterials eingeführt, so Oekolandbau.de.

Foto © Ecocert SA
Die Bodengebundenheit gehört neben dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität zu den Grundsätzen der ökologischen Pflanzenproduktion ob im Freilandanbau, in Gewächshauskulturen oder unter Folientunneln. Foto © Ecocert SA

Produktionsgrundsätze

In den allgemeinen Grundsätzen ist von einer bodengebundenen Pflanzenproduktion die Rede. Konkret bedeutet das, dass grundsätzlich Pflanzen in Kontakt mit gewachsenem Boden kultiviert werden müssen. Das gilt sowohl im Freilandanbau als auch in Gewächshauskulturen oder unter Folientunneln. Die Produktion auf Basis von Nährsubstartlösungen (Hydrokultur) bleibt damit im Ökolandbau verboten. Als Ausnahmen von der bodengebundenen Erzeugung sind demnach nur noch die Chicorée-Treiberei, die Sprossenzucht, der Anbau von Pflanzen für die Produktion von Zierpflanzen und Kräutern in Töpfen, die dem Endverbraucher in den Töpfen verkauft werden und der Anbau von Sämlingen oder Setzlingen in Behältnissen für die weitere Umpflanzung erlaubt.

Weiterhin wird dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und einem hohen Niveau der biologischen Vielfalt auf den Flächen eine hohe Bedeutung beigemessen. Der Aufbau mehrjährigen Fruchtfolgen mit Zwischenfrüchten und Untersaaten sowie der verstärkte Einsatz von Leguminosen sind dabei geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Grundsätzlich ist der gesamte landwirtschaftliche oder gartenbauliche Betrieb nach den An-forderungen der EU-Öko-Verordnung ökologisch zu bewirtschaften. Allerdings lässt Art 9 (7) unter klar definierten Bedingungen (deutliche Trennung der Einheiten in Bezug auf Lagerung der Betriebsmittel und Ernteprodukte, der Einsatz leicht unterscheidbare Sorten in den beiden Produktionseinheiten etc.) die Möglichkeit von nicht-ökologischen Produktionseinheiten neben der ökologischen Produktionseinheit zu. Dies stellte keine Änderung der bisherigen Vorgaben dar.

» Weiterlesen.

Quelle: Oekolandbau.de

 

Veröffentlichungsdatum: 23.08.2022

Fruchtportal © 2004 - 2024
Online Fachzeitschrift für den internationalen Handel mit frischem Obst und Gemüse