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Copa & Cogeca unterstützen EU-Entscheidung für Kältebehandlung der Zitrusfruchtimporte aus Südafrika

01. September 2022

Copa & Cogeca unterstützen die neue EU-Maßnahme, die eine Kältebehandlung für Zitrusfruchtimporte aus Südafrika vorschreibt, um EU-Plantagen gegen die Verwüstungen zu schützen, die durch die Zitrus-Kabeljau-Motte (False Codling Moth, FCM) verursacht werden könnten. Jüngst sind zu viele Vorfälle mit Zitrusfrüchten aus Südafrika aufgetreten, wo dieser Schädling präsent war.

FCM Foto © Copa Cogeca
FCM Foto © Copa Cogeca

Kältebehandlung ist auch keine neue Maßnahme für südafrikanische Exporteure, da sie dieses Verfahren bereits eingeführt haben müssen, wenn sie an andere Länder, wie in die USA, exportieren, schreibt die Vereinigung in einer Pressemitteilung.

Angesichts einer echten Bedrohung auf den Plantagen darf die EU nicht halbherzig sein. Für Copa & Cogeca sollte die EU nun einen Schritt weiter gehen und Mandarinen in die Liste der Zitrusfrüchte aufnehmen, die für das Spektrum der Verordnung in Betracht kommen.

Die Verordnung (EU) 2022/950, die am 14. Juli in Kraft getreten ist, schreibt Südafrika vor, eine Kältebehandlung für alle nach Europa gehenden Orangen anzuwenden und die Früchte bei Temperaturen von zwei Grad Celsius oder niedriger für 25 Tage zu lagern. Diese neue Regelung verstärkt die Importmaßnahmen, um den Eintritt der Zitrus-Kalbeljau-Motte in EU-Plantagen zu verhindern. Diese Entscheidung wird von einer Meinung der EFSA aus dem Jahr 2021 unterstützt, die zeigt, dass Kältebehandlung die effizienteste Maßnahme ist.

Quelle:Copa & Cogeca

Veröffentlichungsdatum: 01.09.2022

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