Bienenschädliche Neonikotinoide: Neue Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln
In der Europäischen Union dürfen heimische und importierte Lebens- und Futtermittel künftig keine messbaren Rückstände der Pestizide Clothianidin und Thiamethoxam enthalten. Die EU-Staaten haben einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission bestätigt.
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Die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides sagte: „Aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf Bestäuber, insbesondere auf Bienen, wurde die Verwendung dieser beiden Neonikotinoide in der EU bereits eingestellt. Heute gehen wir einen Schritt weiter und tragen auch auf globaler Ebene zum Übergang zu nachhaltigen Nahrungsmittelsystemen bei. Sobald die heute vereinbarten Regeln in Kraft getreten sind, dürfen importierte Produkte keine Rückstände dieser beiden Neonikotinoide mehr enthalten.“
Quelle: EU-Aktuell
Veröffentlichungsdatum: 28.09.2022