LALLF: Wird der Pflanzenschutz als Basis der Nahrungsmittelsicherheit verstanden?
Verteilt im ganzen Bundesland sind gerade 15 Schulungen für Landwirte und Betriebsleiter beendet worden. Elf Schulungen zur Sachkunde für „Spritzenfahrer“ laufen derzeit. Die vier Regionaldienste des Pflanzenschutzdienstes (PSD) des LALLF passen den Inhalt der sehr gut besuchten Veranstaltungen auf ackerbauliche Besonderheiten der jeweiligen Landstriche an.
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Die KollegInnen des PSD erheben ganzjährig auf verschiedenen Feldern von Betrieben und auch Versuchsflächen objektive Daten zum Gesundheitszustand von Weizen, Raps und anderen Feldfrüchten. Diese Daten fließen gemeinsam mit eigenen Ergebnissen aus Exaktversuchen als Empfehlungen regelmäßig an Landwirte und deren Berater für einen integrierten Pflanzenschutz. Daneben ist der Pflanzenschutzdienst auch für die Kontrolle des rechtskonformen Einsatzes der Pflanzenschutzmittel zuständig.
Bei 123 Kontrollen in MV ergaben sich im Jahr 2022 in 29 Fällen Verstöße. Dieser Anteil ist erfreulicherweise geringer als der Durchschnitt der letzten 15 Jahre. Dabei sind übrigens zehn Fälle, die nicht nur durch Landwirte auf Acker- oder deren Randflächen verursacht wurden. Es handelte sich auch um verbotene Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland, wie z. B. auf Hof- oder Gewerbeflächen.
Besonders wies der Neubrandenburger Regionaldienstleiter Marcel Peters darauf hin, dass die Gewässerabstandsauflagen zukünftig noch intensiver kontrolliert werden. „Nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung darf der Abstand bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zehn Meter zu Gewässern nicht unterschreiten, so kein ganzjährig begrünter Randstreifen von fünf Metern um das Gewässer vorhanden ist“, sagt der Experte.
Was allen Beteiligten rund um den Ackerbau derzeit viel Unruhe beschert, sind die geplanten Neuregelungen zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, der Richtlinie 2009/128 EG. „Sie fordert unter anderem eine restriktive Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 Prozent ohne hinreichende Folgenabschätzung für die Ernährungssicherheit“, so Peters. Derzeit laufen Abstimmungsprozesse in der EU, um eine allgemein gültige Verordnung zu verabschieden. Neben der Reduktion der angewendeten Pflanzenschutzmittel um 50 % nach Menge und Risiko soll der Einsatz in sensiblen Gebieten komplett untersagt werden. Drängende Fragen sind unter anderem: Was und wo sind „sensible Gebiete“? Welche Mittel sind noch einsetzbar? Das spielt besonders bei der jetzt schon verringerten Anzahl einsetzbarer Pflanzenmedizin und zunehmender Resistenzen gegenüber Schaderregern und Krankheiten eine wichtige Rolle.
Anhand der Gegebenheiten in MV und langfristigen amtlichen Arbeitsergebnissen kalkulierte Peters vor den Landwirten, dass es Einsparmöglichkeiten beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gibt. Das Reduktionspotential steigt mit dem Anbauumfang und der Behandlungsintensität einer Kultur. So treten – immer in Abhängigkeit vom Wetter und aktuellen Pflanzenkrankheiten bzw. Schaderregern eines Erntejahres – Reduktionspotentiale besonders bei Fungiziden im Raps und Weizen und Insektiziden in Winterweizen sowie Wintergerste auf. „Eine pauschale Reduzierung in allen Bereichen, Kulturen und Jahren um 50 Prozent ist fachlich nicht vertretbar“, sagt Peters. Nach den Berechnungen des Regionaldienstleiters ist die geforderte Einsparung nur mit Ertragseinbußen und durchaus erheblichen Ertragsschwankungen über die Jahre bei gleichzeitiger Ökologisierung von etwa 20 Prozent der Ackerfläche in MV möglich.
„Was uns aber besonders auffällt, ist, dass bisher weder die Ernährungssicherheit, noch die Kosten bzw. der Aufwand für die Landwirte sowie der zuständigen Behörden für eine zwingend notwendige Fachberatung und Kontrolle unzureichend abgeschätzt sind“, unterstreicht Peters. Er hofft auf eine praktikable Verordnung, die dem Grundanliegen der Landwirtschaft, der Verbraucher und des Umweltschutzes entspricht.
Hintergrund
Die neuen Ergebnisse und Empfehlungen zum Integrierten Pflanzenschutz im Ackerbau werden seit 1991 vom Pflanzenschutzdienst des LALLF jährlich zusammengestellt und herausgegeben. Sie sind unter anderem Basis für die so genannten Winterschulungen. Landwirte, Händler und Berater finden aktuelle Beratungsempfehlungen für die Planung und Umsetzung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Die Grundlage bilden konkrete Ergebnisse aus Versuchen und Monitorings zurückliegender Jahre. Die Empfehlungen können als Leitfaden und Unterstützung für die tägliche Arbeit verstanden werden. Alle neuen rechtlichen Anforderungen sowie Neuerungen bei Zulassungen bzw. Anwendungsbestimmungen der Pflanzenschutzmittel finden ebenfalls Berücksichtigung.
Die Broschüre mit den Empfehlungen zum Integrierten Pflanzenschutz im Ackerbau finden Sie unter diesem Link.
Quelle: LALLF
Veröffentlichungsdatum: 01.03.2023