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Frankreich: Importverbot von Kirschen mit Phosmet

14. April 2023

Frankreich hat am 25. März 2023 ein Dekret erlassen, das den Import und das Inverkehrbringen von frischen Kirschen aus Ländern verbietet, in denen die Verwendung von Phosmet (Insektizid) für die Behandlung von Kirschen zugelassen ist.

Bildquelle: Shutterstock.com Frankreich
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Es ist nicht das erste Mal, dass Frankreich im nationalen Alleingang Importverbote erlässt. Schon 2016 bis 2020 galt dies für Kirschen von mit Dimethoat behandelten Kirschbäumen. Damals war der französische Erlass allerdings Auslöser für Maßnahmen, die dann von der EU-Kommission EU-weit eingeleitet wurden.

Das neue Importverbot Frankreichs für Kirschen mit Phosmet erfolgt hingegen parallel zu Aktivitäten, die auf EU-Ebene schon in Gang gesetzt wurden. Erstens hat Phosmet seit Februar 2022 keine EU-Genehmigung mehr, die von den EUMitgliedstaaten eingeräumte Aufbrauchfrist endete Anfang November 2022. Zweitens wurde bereits im November 2022 ein Verordnungsentwurf zur rigorosen Absenkung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Phosmet von den EUMitgliedstaaten final angenommen, die Veröffentlichung der zugehörigen VO ist für
April 2023 geplant.

Die unverhältnismäßige Handelsbeschränkung ist nicht mit den Grundsätzen des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU) und den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar. In einer Sondersitzung der EUKommission Ende März wird die Thematik deshalb erneut diskutiert. Die Kommission hält aber eine EU-weite Sofortmaßnahme für unnötig, auch wenn Frankreich argumentiert, dass zum Zeitpunkt der Anwendung im Sommer 2023 noch Kirschen mit Rückständen oberhalb der neuen RHG in die EU eingeführt werden können, die produziert wurden, bevor die neue EU-Verordnung in Kraft tritt.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 3/2023

Veröffentlichungsdatum: 14.04.2023

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