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Demeter-Delegiertenversammlung stellt sich gegen De-Regulierung von Gentechnik

25. April 2023

Das höchste Gremium des Demeter-Verbandes mit Vertreter:innen aus der gesamten Lebensmittel-Wertschöpfungskette fordert auch für den Einsatz neuer Gentechnik die Beibehaltung klarer Regeln.

Demeter Foto © Eva Müller
Demeter Foto © Eva Müller

Auf ihrer jährlichen Versammlung am 18. und 19. April 2023 in Oberursel verabschiedeten die Delegierten einstimmig eine Resolution zu Gentechnik. Die gewählten Vertreter:innen fordern darin: „Vorsorgeprinzip, Risikoprüfung, Rückholbarkeit und Kennzeichnungspflicht müssen auch bei neuen Gentechnikverfahren weiterhin gelten, damit Landwirt:innen, Verarbeiter:innen, Handel und Verbraucher:innen auch in Zukunft die Wahl haben! Die deutsche Bundesregierung muss ihr Wahlversprechen einlösen und sich in Forschung, Züchtung und Regulierung konsequent für gentechnikfreie und ökologische Landwirtschaft einsetzen! “

Demeter-Vorstand Alexander Gerber versteht die verabschiedete Resolution als starkes Mandat aus der Land- und Ernährungswirtschaft, von Forscher:innen und Verbraucher:innen, sich weiterhin politisch gegen die drohende De-Regulierung von Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln einzusetzen: „Risikoprüfung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit müssen auch für die neuen Gentechniken weiterhin gelten. Ebenso müssen das Verursacherprinzip gestärkt sowie ein Moratorium für Neuzulassungen implementiert werden, solange der Inverkehrbringer keine Nachweisverfahren vorlegen kann.”  

Die De-Regulierung stellt auch ein großes ökonomisches Risiko für einen Großteil der europäischen Lebensmittelwirtschaft dar, denn ein Vertrauensverlust der Verbraucher:innen, die keine Gentechnik in ihren Lebensmitteln wünschen, würde zu Kaufzurückhaltung führen und gerade die nachhaltigsten Unternehmen der Lebensmittelbranche schädigen.  

Die politische Sprecherin von Demeter, Antje Kölling, unterstreicht ebenso die drohenden Folgen einer De-Regulierung für Umwelt und Artenvielfalt: „Eine De-Regulierung widerspricht dem im EU-Vertrag festgelegten Vorsorgeprinzip, das besagt: Schäden für die Umwelt sind zu vermeiden. Beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen können diese in natürliche Bestände auskreuzen oder gar heimische Arten verdrängen. Das führt zu Schäden an der Natur, die auch noch viele Jahre später entstehen können, und widerspräche den Biodiversitätszielen der Bundesregierung erheblich!“

Quelle: Demeter

Veröffentlichungsdatum: 25.04.2023

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