Drei EU-Verordnung zu RHGs im März
Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihrer Novembersitzung 2022 (SCoPAFF) lediglich drei Verordnungsentwürfe zu Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen, die den Obst- und Gemüsebereich betreffen. Alle drei EUVerordnungen wurden im März 2023 veröffentlicht.
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Die Verordnung (EU) 2023/466 betrifft vorrangig RHG-Absenkungen für die drei Wirkstoffe Isoxaben, Novaluron und Tetraconazol. Die neuen RHG gelten ab dem 26. September 2023. Mit der Verordnung (EU) 2023/679 wurden die RHG für die Wirkstoff Pyridaben, Pyridat, Pyriproxyfen und Triclopyr in bestimmten Kulturen angehoben, die dann ab dem 13. April 2023 gelten. Die Verordnung (EU) 2023/710 betrifft die RHG-Absenkung auf die analytische Bestimmungsgrenze für fünf Wirkstoffe, die alle keine EU-Genehmigung mehr haben. Diese neuen RHG gelten erst ab 21. Oktober 2023.
Damit hat die EU-Kommission schon im 1. Quartal 2023 insgesamt zwölf Verordnungen veröffentlicht.
Die DFHV-Mitglieder erhalten über einen separaten QM-Infoverteiler Details zu den jeweiligen Änderungen, das heißt, welches Obst und Gemüse betroffen ist und ab wann die neuen RHG gültig werden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 3/2023
Veröffentlichungsdatum: 02.05.2023