EU gewährt spanischen und türkischen Walnüssen geschützte Ursprungsangabe
Am 22. Mai 2023 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2023/979 erlassen und damit den Namen „Nueces de Nerpio“ der spanischen Walnuss offiziell als geschützte Ursprungsangabe (g.U. / DOP) registriert. Diese Registrierung folgt dem Antrag Spaniens, den Namen zu schützen.
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Dem Antrag zufolge bezieht sich „Nueces de Nerpio“ auf getrocknete Walnüsse aus gesunden Früchten einer bestimmten lokalen Walnusssorte, die in Nerpio heimisch ist, und auf andere, an das Produktionsgebiet angepasste Sorten. Die Walnüsse können ganz, in der Schale, als ganze Kerne, halbe Kerne oder gemahlen angeboten werden. Die Art des Walnussbaums wird als Juglans regia L identifiziert.
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„Çaglayancerit Cevizi“-Walnüsse
Die Europäische Kommission hat außerdem die Aufnahme der Walnuss „Çaglayancerit Cevizi“ aus der Türkei als geschützte Ursprungsangabe (g.U. / PDO) genehmigt. Das bezieht sich auf eine bestimmte Walnusssorte, die in der Region Çaglayancerit Cevizi angebaut wird.
Die Anerkennung von „Çaglayancerit Cevizi“ als geschützte Ursprungsangabe würdigt die besonderen Merkmale und Qualitäten, die mit dieser spezifischen Walnusssorte verbunden sind, und hebt die einzigartigen geografischen und kulturellen Faktoren hervor, die zu ihrer außergewöhnlichen Produktion beitragen.
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Quelle: EU / INC
Veröffentlichungsdatum: 21.07.2023