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Neue Gentechnik: EU-Kommission weist Beschwerde bei Ombudsfrau zurück

27. September 2023

Zwei Umweltorganisationen haben sich bei der Europäischen Ombudsstelle beschwert: Die Europäische Kommission habe die Folgenabschätzung zu ihrem Verordnungsvorschlag für neue gentechnische Verfahren (NGT) nicht wie vorgeschrieben „transparent, objektiv und ausgewogen“ erarbeitet. Die EU-Kommission hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Nun muss die Ombudsstelle entscheiden, ob sie sich damit zufriedengibt oder die Folgenabschätzung vertieft untersucht. Gründe dafür gäbe es.

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European Ombudsfrau Emily O’Reilly. Foto © European Union

Im Februar hatten Friends of the Earth Europe und Corporate Europe Observatory die Ombudsstelle angeschrieben, die daraufhin im April der EU-Kommission einen Brief mit sieben Fragen schickte. Unter anderem wollte sie wissen, wie die Kommission die Meinung von Interessengruppen und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse unterscheidet oder ob in der Folgenabschätzung auch die Risiken von NGT-Pflanzen für die natürliche Umwelt bewertet werden. Als Quelle für solche Risiken verwies die Ombudsstelle auf eine Stellungnahme des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Gefragt hat sie auch, für wie verlässlich die EU-Kommission denn die Versprechungen der Unternehmen halte ihre künftigen NGT-Pflanzen betreffend. Schließlich sollte die Kommission noch mitteilen, ob sie im Hinblick auf die Folgenabschätzung ihres Regelungsentwurfs vollständig über alle Sitzungen und den Austausch zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Beteiligten berichtet hat.

Inzwischen ist mit dem Verordnungsvorschlag seit Anfang Juli auch die Folgenabschätzung der EU-Kommission im Internet nachlesbar. Ebenso veröffentlicht hat die Kommission die Studie über die Konsultationen und Befragungen, die den wesentlichen Input für die Folgenabschätzung lieferten. Sie wurde im Auftrag der Kommission von den Unternehmen Technopolis und Arcadia sowie der Universität Wageningen erstellt. Es liegen nun also alle Unterlagen vor, anhand derer die Ombudsstelle untersuchen könnte, ob die Folgenabschätzung „transparent, objektiv und ausgewogen“ erarbeitet wurde.

Die Kommission antwortet der Ombudsstelle: „In der Folgenabschätzung werden die Ansichten der Interessengruppen immer klar als solche wiedergegeben“ und fährt fort: „Die Gemeinschaft der Forschenden (im Original „research/academic community“) wird als eine von dem Vorschlag direkt betroffene Interessengruppe behandelt“. NGOs hatten im Vorfeld kritisiert, dass Anliegen und Aussagen von Wissenschaftler:innen viel stärker gewichtet wurden als die anderer Interessengruppen wie Ökolandbau und gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft.

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Quelle: Keine-Gentechnik
 

 

Veröffentlichungsdatum: 27.09.2023

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