Neue Infomaterialien der Initiative BioBitte bieten Orientierung zur AHVV
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, die Bio-Lebensmittel zubereiten, können dies seit dem 5. Oktober noch besser sichtbar machen. Die neue Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (AHVV) schafft dafür einen Rahmen. Die Initiative BioBitte des BMEL zeigt mit einem überarbeiteten Infoblatt auf, welche Schritte öffentliche Küchen berücksichtigen sollten.
Durch die neue Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung soll für Gäste noch transparenter werden, wo und in welchem Umfang Bio-Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen. Neue Bio-AHV-Kennzeichen in den drei Abstufungen Bronze, Silber und Gold zeigen künftig, wie groß der Anteil an Bio-Lebensmitteln in der Küche ist. Bronze erhält, wer 20 bis 49 Prozent Bio-Lebensmittel anbietet. Die Auszeichnung mit dem goldenen Kennzeichen zeichnet Küchen aus, deren Bio-Anteil bei 90 bis 100 Prozent liegt.
Praxistipps zur Bio-Zertifizierung und Kontrolle
Neue Infomaterialien von BioBitte unterstützen öffentliche Einrichtungen dabei, Bio-Lebensmittel anzubieten und diese für Gäste auszuloben. Wer Bio-Lebensmittel bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit werben möchte, muss sich durch eine staatlich zugelassene Kontrollstelle zertifizieren lassen. Außerdem müssen die eingesetzten Bio-Zutaten für die Gäste gut einsehbar sein, etwa in Speiseplänen oder Aushängen. Das überarbeitete BioBitte-Infoblatt "Bio-Kontrolle und Zertifizierung" (PDF-Dokument) gibt einen Überblick, welche neuen Regeln gelten und wie die Zertifizierung von öffentlichen Kantinen und Mensen schrittweise gelingt.
Quelle: BioBitte
Veröffentlichungsdatum: 30.11.2023