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Copa-Cogeca: Ankündigungen der Kommission zu Ausnahmen von bestimmten Agrarvorschriften

01. Februar 2024

In den letzten Monaten waren Landwirte in der gesamten EU stark von extremen Wetterereignissen und Handelsstörungen im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine betroffen, die alle schwerwiegende Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Aktivitäten und die Lebensmittelversorgungskette hatten. Infolgedessen hat dies zu Schwierigkeiten für Landwirte bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geführt, mit Auswirkungen auf das Agrarjahr 2024.


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Copa und Cogeca haben die Europäische Kommission wiederholt aufgefordert, für 2024 Ausnahmen von den GAP-Bedingungen (z. B. GLÖZ 6, 7 und 8), Öko-Regelungen und darauf aufbauenden Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen in Betracht zu ziehen. Sie forderten eine gemeinsame Maßnahme zur Bewältigung dieser schwerwiegenden Schwierigkeiten.

Gestern hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, unter dem Druck der Demonstrationen eine „einjährige Ausnahmeregelung von den GAP-Regeln für Brachflächen“ angekündigt. Die überarbeiteten Bedingungen für GLÖZ 8 waren Teil der von den Landwirten erwarteten größeren Flexibilität. Copa und Cogeca nehmen diesen Fortschritt zur Kenntnis, aber diese Entscheidung kommt spät im Agrarkalender und bleibt begrenzt. Es besteht die Hoffnung, dass die Mitgliedstaaten diesen Vorschlag auf der heutigen Tagung des Europäischen Rates weiter stärken werden, um insbesondere in den Mitgliedstaaten, die besonders von extremen Klimaereignissen betroffen sind, einen globaleren Ansatz zu verfolgen.

Die Europäische Kommission hat gestern auch vorgeschlagen, die derzeitige Liberalisierung für Importe aus der Ukraine für ein Jahr mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen zu verlängern. Während der Schritt, Mechanismen vorzusehen, die EU-Erzeuger vor den Auswirkungen steigender Importe schützen, begrüßt wird, bringt der neue Vorschlag der EU-Kommission nach Ansicht von Copa-Cogeca aber nicht ausreichende Erleichterung für die betroffenen EU-Erzeuger. Die Ukraine muss und sollte zwar weiter unterstützt werden, aber die hierbei zu tragende Belastung ist unverhältnismäßig verteilt und für die Landwirtschaft nicht zu stützen.

Quelle: Copa-Cogeca

Veröffentlichungsdatum: 01.02.2024

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