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EU-Richtlinie gefährdet Lieferketten: DER AGRARHANDEL bezieht Stellung

Der Verband appelliert an die Politik, Verwaltungsaufwand und Bürokratie zu reduzieren und nicht anzufüttern
05. Februar 2024

DER AGRARHANDEL hat eine klare Meinung zur geplanten EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) und zeigt sich nach der deutlichen Positionierung der beiden FDP-Minister Lindner und Buschmann, die eine Enthaltung Deutschlands am 8. Februar in Brüssel bedeutet, bestärkt: „Das Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) hat unsere Unternehmen schon vor große Herausforderungen gestellt und die CSDDD würde – Stand heute – noch einen obendrauf setzen. Unsere Forderung: Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten muss dringend reduziert werden“, erklärt Geschäftsführer Martin Courbier. Ein vorzeitiges Scheitern der CSDDD bei der bevorstehenden Abstimmung in Brüssel nächste Woche wäre der klare Auftrag, hier entsprechend nachzubessern.

Auch wenn die Bestrebungen zu mehr Umweltschutz und Wahrung der Menschenrechte breite Unterstützung im deutschen Agrarhandel finden, so müsse der richtige Ansatz zur Umsetzung fokussiert werden. „Und dazu gehört auch die Einsicht, dass Lieferketten von Natur aus enorm komplex sind und die Unternehmen vor große Herausforderungen bei der Erreichung der anvisierten Ziele setzen“, erklärt Courbier weiter. Mehr Druck hilft hier nicht, ist sich DER AGRARHANDEL sicher, stattdessen brauche es ausgeklügelte und durchdachte Ideen.

Der Verband erläutert die Schwierigkeiten bei der Suche nach guten Gesetzeslösungen, die in der Vagheit der Sache liegen: Die Unternehmen sollen in unterschiedlichsten Branchen und Regionen Stellschrauben identifizieren und nutzen, um Menschenrechte und Umwelt effektiv zu schützen. „Das geht bei solch komplexen Sachverhalten nur mit sehr offenen Regelungen, die auf die individuellen Besonderheiten der Unternehmen angepasst werden können“, so der Geschäftsführer. Nicht ohne Grund regelt das LkSG die Sorgfaltspflichten als eine sogenannte Bemühenspflicht. Das heißt, es geht bei Sorgfaltspflichten nicht um ein „ganz oder gar nicht“ der Einhaltung, erklärt DER AGRARHANDEL. Die Unternehmen müssen sich stattdessen in angemessenem Umfang bemühen, Rechtsverletzungen abzustellen. „Nur so kann es gelingen, alle unter einen Hut zu bekommen – denn die Möglichkeiten, Rechtsverletzungen zu vermeiden, können ganz unterschiedlich aussehen.“ Oberstes Ziel sollte laut dem Verband sein, dass für die Unternehmen im täglichen Handel Rechtssicherheit geschaffen wird.

DER AGRARHANDEL betont außerdem, dass die CSDDD dringend in Anlehnung an bestehende EU-Regulierungen gestaltet werden muss, wie die Verordnung gegen Zwangsarbeit, die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, die Nachhaltigkeitsberichterstattungs-richtlinie, der Rechtsrahmen für Nachhaltige Lebensmittelsysteme und die EU-Taxonomie. „Bestenfalls würde das EU-Gesetz für die Ernährungsindustrie dann eine stärkere Harmonisierung der Sorgfaltspflichtenregulierung und damit einheitlichere europäische Spielregeln bedeuten – das wäre ein Ansatz, der sich durch Fairness und Praktikabilität auszeichnen würde“, so Courbier abschließend.

Veröffentlichungsdatum: 05.02.2024

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