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Von Haus aus nachhaltig: Bio-Landwirte von sinnlosen Doppelbelastungen befreien

09. Februar 2024

Zusätzliche Belastung bei null Effekt für den Umweltschutz: Das ist das Ergebnis, wenn Bio-Bäuerinnen und -Bauern sich mit Umweltauflagen befassen müssen, die für konventionell wirtschaftende Betriebe konzipiert wurden – und die Bio-Betriebe in der Sache per se erfüllen. Die LVÖ Bayern fordert, sinnlose Doppelbelastungen für Bio-Betriebe abzuschaffen – eine weitere wichtige Voraussetzung, um ökologisches Wirtschaften attraktiv zu gestalten.


Bildquelle: LVÖ

Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern erfüllen die strengsten Umweltschutzvorgaben, die es für landwirtschaftliche Betriebe gibt. Die EU-Öko-Verordnung und erst recht die noch höheren Standards der ökologischen Anbauverbände umfassen weitreichende Maßnahmen zum Schutz von Klima, Artenvielfalt, Boden und Wasser. Obwohl die Einhaltung dieser Vorgaben regelmäßig kontrolliert wird, müssen Bio- Betriebe zusätzliche Zeit darauf verwenden, allgemein geltende Umweltauflagen separat zu dokumentieren bzw. überprüfen zu lassen.

Thomas Lang, 1. Vorsitzender der LVÖ Bayern: „Der Ökolandbau ist ,Green by Concept´ – also von Haus aus nachhaltig. Für das geplante Bio-Ausbauziel ist es wichtig, Bio-Betrieben und solchen, die es werden wollen, Steine aus dem Weg zu räumen. Weniger sinnlose Zeit am Schreibtisch und damit mehr Zeit für den Betrieb: Das muss das Signal sein, dass die Politik jetzt an die Bio-Betriebe sendet. Um ihnen zu zeigen, dass der Mehrwert ihrer ökologischen Wirtschaftsweise gesehen und verstanden wird.“

LVÖ übergibt Forderungen an Landtagsfraktionen
Am gestrigen Mittwoch übergab die LVÖ ihre Forderungen zum Bürokratieabbau für Bio-Betriebe an VertreterInnen der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen. Die wesentlichen Punkte daraus sind:

Düngerecht vereinfachen
Das Düngerecht wurde geschaffen, um das Grundwasser zu schützen. Bio-Betriebe wirtschaften grundsätzlich grundwasserschonend und müssen daher von der Düngebedarfsermittlung und den Restriktionen in roten und gelben Gebieten ausgenommen werden. Auch die zusätzlichen Auflagen durch die Stoffstrombilanz müssen für Bio-Betriebe entfallen.

Konditionalität
Die GLÖZ-Standards 5 und 6 wurden eingeführt, um den Boden zu schützen. Bio-Betriebe wirtschaften bereits nachweislich bodenschonend und müssen daher von den Auflagen befreit werden.
Bei den GLÖZ 8 Standards (4%-Brache) geht es um den Schutz der Biodiversität. Biobetriebe wirtschaften bereits biodiversitätsfördernd und sollten deshalb davon ausgenommen werden. Auch denkbar wäre eine Nutzung der GLÖZ 8-Flächen für den Anbau von dringend benötigtem Bio-Eiweißfuttermittel.

 

Quelle: LVÖ 

Veröffentlichungsdatum: 09.02.2024

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