Sonderregeln für Kunststoffverpackungen nicht mit EU-Recht vereinbar
Ein veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt, dass die im Rahmen der geplanten EU-Verpackungsverordnung (PPWR) diskutierten Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien sehr wahrscheinlich nicht mit dem EU-Recht vereinbar wären. Danach verstoßen Vorgaben, die beispielsweise lediglich Kunststoffverpackungen verbieten oder zur Wiederverwendung verpflichten oder faserbasierte Verbundverpackungen von den Rezyklateinsatzquoten ausnehmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil keine objektiven Gründe für eine solche Ungleichbehandlung vorliegen. Außerdem rügen die Rechtsexperten Verfahrensverstöße, weil Parlament und Rat bei ihren Vorschlägen nicht sämtliche relevanten Faktoren berücksichtigt haben.
Aufruf Verbände EuPC, IK und Elipso
In einem gemeinsamen Aufruf fordern die Verbände EuPC, IK und Elipso, die das Gutachten in Auftrag gegeben haben, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, die materialspezifischen Sonderregeln in den laufenden Trilog-Verhandlungen zu streichen, um Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen herzustellen.
Das Gutachten der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Dentons kommt zu dem Ergebnis, dass sämtliche der untersuchten Sonderegeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Materialien höchstwahrscheinlich gegen den EU-Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weil sie höchst wahrscheinlich Kunststoffverpackungen diskriminieren. Eine solche Diskriminierung von Kunststoffverpackungen sei kontraproduktiv zu den Zielen der PPWR, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer ökologischen Fehllenkung führt, indem leichte und gut recycelbare Kunststoffverpackungen durch schwerere und schlechter zu recycelnde Verpackungsmaterialien ersetzt würden, was zu einem Anstieg der Menge an Verpackungsabfällen und Treibhausgasemissionen führt.
Die Hersteller von Kunststoffverpackungen fordern seit langem eine Rückkehr zu EU-weit einheitlich geltenden Verpackungsvorschriften. Sollte die rechtliche Unsicherheit des derzeit vorgeschlagenen Textes nicht beseitigt werden, wäre eine Lawine von europäischen und nationalen Rechtsstreitigkeiten die Folge, was das Ziel einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungen gefährdet. Aus diesem Grund fordern die drei Verbände den europäischen Gesetzgeber auf, die Rechtssicherheit der PPWR zu gewährleisten.
Quelle: newsroom.kunststoffverpackungen.de
Veröffentlichungsdatum: 20.02.2024