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DFHV: NIS-2 Umsetzung wird verzögert

03. Mai 2024

Mit der NIS-2-Richtlinie gelten ab Oktober 2024 für viele Unternehmen und Organisationen in 18 kritischen Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten. NIS-Richtlinie steht für „Network and Information Security“-Richt- linie. Mit NIS-2 soll die Resilienz der kritischen Infrastruktur Europas gegen digitale Angriffe von außen und innen steigen, kurz gesagt: mehr Cybersicherheit. Dafür muss die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verankert werden, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. in ihrem Newsletter.

Die Bereiche Groß- und Außenhandel sind davon ausdrücklich erfasst, da Lieferketten zukünftig deutlich stärker als Teil der kritischen Infrastruktur gedacht werden, und der Fruchthandel ist zudem bereits Teil der KRITIS Ernährung.

Die Umsetzung in Deutschland stockt nun, denn es hakt offenbar in der Ressortabstimmung, da das Bundesministerium für Justiz (BMJ) und das Auswärtige Amt (AA) Bedenken angemeldet haben. Aufgrund der noch zahlreichen offenen Punkte ist damit zu rechnen, dass sich das Kabinett frühestens im Mai oder Juni mit der NIS-2 Umsetzung beschäftigen wird. 

Sollte dies der Fall sein, wird sich die Verankerung in nationales Recht wohl mindestens auf das Ende des Jahres verschieben, wodurch die Umsetzungsfrist deutlich überschritten würde. Zu rechnen ist in diesem Zuge auch mit Verzögerungen in der KRITIS-Dachgesetzgebung, die von allen Beteiligten zusammen mit NIS-2 behandelt wird.

 

Quelle: DFHV

Veröffentlichungsdatum: 03.05.2024

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