Verordnung über geografische Herkunftsangaben angenommen
Im Rahmen des letzten EU-Agrarrates wurde auch eine Verordnung zum Schutz geografischer Angaben (g.A.) und anderer Qualitätsregelungen für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen. Die Verordnung dient einer Vereinfachung des Verfahrens für eine g.A., sowohl online als auch offline, sowie einem besseren Schutz europäischer Produkte, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. in ihrem Newsletter.
So sollen den Erzeugergemeinschaften Befugnisse und Zuständigkeiten für die Verwaltung ihrer geografischen Angaben übertragen werden, einschließlich der Vertretung ihrer Mitglieder in Netzwerken zur Durchsetzung des geistigen Eigentums. Die Mitgliedstaaten können Erzeugergemeinschaften als „anerkannte Erzeugergemeinschaften" mit ausschließlichen Rechten anerkennen.
In Zukunft liegt die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf Eintragung von Erzeugnissen als geografische Angaben bei der EU-Kommission. Auch der Online-Schutz von g.A. soll gestärkt werden. Hierfür wurde das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) beauftragt, ein Informations- und Warnsystem für Domänennamen einzurichten (HIER klicken).
Im März 2024 waren über 3.500 Namen im EU-Register für geografische Angaben (eambrosia) registriert. Die fünf Länder mit der höchsten Anzahl registrierter Namen sind Italien, Frankreich, Spanien, Griechenland und Portugal. Auch Nicht-EU-Länder können ihre Produkte durch das EU-System schützen. China ist das Nicht-EU-Land mit der höchsten Registrierungszahl und das achthöchste Land insgesamt.
Quelle: DFHV, EU
Veröffentlichungsdatum: 02.05.2024