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EU-Lieferkettengesetz nimmt letzte Hürde

27. Mai 2024

Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz wurde am Freitag in Brüssel vom Rat der EU-Staaten final abgesegnet, berichtet das Agrarisches Informationszentrum (AIZ). Es soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Nachdem das EU-Parlament im April seine finale Zustimmung gegeben hat, wird das Gesetz nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung, teilt die APA mit.

 Die EU-Staaten konnten sich erst nach mehreren Anläufen im März auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen - trotz des Widerstands einiger Länder, darunter Österreich. Auch im EU-Parlament hatte das Gesetz keine überragende Mehrheit erreicht: 374 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 235 dagegen (19 Enthaltungen). Allerdings wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Sah die Einigung zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament noch vor, dass die Richtlinie für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und 150 Mio. Euro Umsatz gelten soll, soll sie jetzt nur mehr ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz greifen.
 
Weiters sind ein risikobasierter Ansatz und Übergangspläne vorgesehen. Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele vereinbar sind.

Die deutsche sowie die österreichische Wirtschaft hatten sich gegen die Regelung ausgesprochen. Sie kritisierten unter anderem kaum erfüllbare Dokumentationspflichten. Die deutsche Regierung hatte sich auf Druck der FDP enthalten. Auch der österreichische Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) stimmte dem Vorschlag nicht zu. Nachdem Italien seinen Widerstand aufgab, kam die notwendige Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zustande.

 

Quelle: Agrarisches Informationszentrum (AIZ)

Veröffentlichungsdatum: 27.05.2024

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