DFHV: Sektorstandards der CSRD verschoben
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive hat die EU-Kommission Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geschaffen. Die Standards, nach denen die Berichterstattung erfolgen muss, sind die European Sustainability Reporting Standards, die bereits in ihrer sektorübergreifenden Ausfertigung veröffentlicht wurden.
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Um eine bessere Vergleichbarkeit der zukünftig verfassten Nachhaltigkeitsberichte herzustellen, werden zusätzlich zu den sektorübergreifenden Standards auch sektorspezifische Standards veröffentlicht. Die acht verschiedenen Sektoren erhalten dann nochmal erweiterte, thematisch zugeschnittene Standards.
Ursprünglich sollte die Veröffentlichung der sektorspezifischen Standards bis Ende Juni 2024 erfolgen. Mit der nun erschienen Richtlinie (EU) 2024/1306 wird die Frist allerdings um zwei Jahre auf Juni 2026 verschoben, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) in ihrem Newsletter.
„So soll den Unternehmen Zeit gegeben werden, sich auf die sektorübergreifenden Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu konzentrieren, bevor auch auf die sektorspezifischen Standards geachtet werden muss.“
Quelle: DFHV
Veröffentlichungsdatum: 05.06.2024