DFHV zum Pflanzenschutz: Sieben EU-Vorhaben zu Rückstandshöchstgehalten-Änderungen
Auf der Agenda der April-Sitzung 2024 des Ständigen Ausschusses (SCoPAFF Residues) standen insgesamt sieben Verordnungsentwürfe zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG), über die die EU-Mitgliedstaaten abstimmen sollten. Alle Entwürfe wurden auch final angenommen, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) in ihrem Newsletter.
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„Die Veröffentlichung der zugehörigen EU-Verordnungen wird bis Mitte/Ende August 2024 erwartet, die neuen RHG gelten dann je nach Verordnung entweder direkt oder bei RHG-Absenkungen erst sechs Monate später.“
Betroffen sind insgesamt 20 verschiedene Wirkstoffe in unterschiedlichen Produkt-/Wirkstoffkombinationen, darunter Fosetyl-Al/Phosphonsäure (inklusive neuer Rückstandsdefinition), Flonicamid, Benomyl, Carbendazim, Tebufenpyrad, Flutriafol, Mandipropamid etc.
Nach Jahren erfolgt mit einem VO-Entwurf endlich eine neue Klassifizierung von Rettich-/Radieschenblättern. Diese wurden Anfang 2018 bezüglich der RHG der Untergruppe Grünkohl zugeordnet, der RHG für Rettich-/Radieschenblätter aber dann bis Anfang 2025 ausgesetzt. Künftig erfolgt die Zuordnung zu Rucola, dessen RHG dann auch gelten sollen.
„Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Infoverteiler. Dabei erhalten die Mitglieder als DFHV-Service alle RHG-Änderungen für Obst und Gemüse in einer übersichtlichen Tabelle.“
Quelle: DFHV
Veröffentlichungsdatum: 05.06.2024